die im Bereich der Landeshauptstadt Kiel leben und
aufgrund ihrer finanziellen Situation wirtschaftlicher Unterstützung bedürfen.
Die Stiftung ist rechtsfähig und gemeinnützig; sie wurde vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2012 als rechtsfähig und vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig anerkannt.
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.
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