Sterben. Für viele Menschen ein schweres Thema. Der Tod gehört zum Leben wie die Geburt und das Altern. Umso wichtiger, dass die letzte Reise würdevoll gestaltet wird, unabhängig vom Geldbeutel. Welche Möglichkeiten es gibt, eine Beerdigung entsprechend umzusetzen und was passiert, wenn ein Mensch keine Angehörigen hat, die sich um die Organisation kümmern, erfahren Sie im folgenden Blogartikel.
Was bereite ich vor?
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, sind dessen Angehörige gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen und zu organisieren. Es gibt Wege, Einfluss auf die eigene Beerdigung zu nehmen. Hilfreich ist es immer, wenn Familien und Angehörige sich über das Thema austauschen und sich im Vorfeld bereits Gedanken machen. So ist es im Falle des Todes leichter die Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen.
Am besten halten Sie Ihre Vorstellungen in Textform fest und heften sie zum Beispiel zusammen mit dem Testament in einem Ordner ab (den Aufbewahrungsort gerne den Beteiligten mitteilen). Dieser Ordner sollte leicht auffindbar sein und bestenfalls alle wichtigen Dokumente enthalten.
Auch die Beerdigungskosten sind durch die „nahen Angehörigen“ zu tragen. Unter der Begrifflichkeit „Nahe Angehörige“ werden Verwandte in gerader Linie: Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Ehepartner und Lebenspartner, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern und Stiefkinder…verstanden. Wichtig zu wissen: Je nach Anwendungsbereich, ob z.B. Pflegefeld oder Erbrecht werden unterschiedliche Definitionen relevant.
Gibt es ein Erbe, kann dies ggf. dazu genutzt werden die Beisetzungs-Kosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, müssen sie selbst mit ihren finanziellen Mitteln dafür aufkommen. Um die Familie zu entlasten, bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge:
• Sterbegeldversicherung
• Bestattungsvorsorgevertrag
• Treuhandkonto
Mehr Infos dazu bei der Verbraucherzentrale SH:
Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Zu den Angehörigen der Bestattungspflicht gehören: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder in dieser Reihenfolge.
Sozialbestattung
Doch was passiert, wenn die Hinterbliebenen das Geld für das Begräbnis nicht haben?
Dann gibt es die Möglichkeit die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen zu beantragen. Ist die finanzielle Situation so, dass es nicht zumutbar ist, dass die Angehörigen die Zahlung tragen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. In dem Fall sprechen wir von einer Sozialbestattung.
Bei einer Sozialbestattung wird eine einfache, angemessene und würdige Beisetzung umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Ausgaben für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel Aufwendungen für die Bewirtung von Trauergästen. Einzelne Wünsche des Verstorbenen und/oder der Angehörigen werden umgesetzt, sofern sie das Budget nicht überschreiten.
Die Verfahrensweisen sind innerhalb der Bundesländer unterschiedlich. Informieren Sie sich daher vorab genau.
Für Schleswig-Holstein finden Sie hier die Details:
Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Ordnungsrechtliche Bestattung
Nicht immer haben Menschen Angehörige oder Vertraute, die sich um die Beisetzung kümmern. Findet sich kein Verantwortlicher veranlasst das zuständige Ordnungsamt in der Regel eine Urnenbestattung. Diese ist anonym, ohne Trauerfeier, Grabstein und Grabschmuck.
Jeder Mensch hat ein Recht auf eine würdevolle letzte Reise. So wird Freunden und Bekannten oft die Möglichkeit gegeben eine anonyme Bestattung zu begleiten, um Abschied zu nehmen. In Kiel gibt es keine speziellen Gedenkstätten für anonym Bestattete, doch gibt es zentrale Ablagestellen für Blumen und Grabutensilien auf einigen Friedhöfen.
Weiterführende Information und Wissenswertes
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt? (NDR Ratgeber)
Checkliste für den Todesfall: Bestattung, Verträge und Fristen | NDR.de - Ratgeber - Verbraucher