Wie gut sind wir bei Krisen geschützt?
Klimawandel, Extremwetter, Stromausfälle oder Pandemien zeigen uns immer wieder: Krisen sind real und nicht nur in fremden Ländern existent. Mögliche Notlagen, wie z.B. der Stromausfall in Berlin zu Beginn dieses Jahres verändern unseren Alltag im Bruchteil einer Sekunde. Besonders betroffen sind die sog. vulnerablen (verletzlichen) Gruppen.
Wer gehört zu den vulnerablen Personengruppen?
• Menschen mit Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen
• Ältere und pflegebedürftige Menschen (z. B. in stationären Einrichtungen oder der häuslichen Pflege)
• Wohnungslose Menschen und Personen in prekären Wohnverhältnissen
• Kinder, Schwangere sowie sprach- oder informationsbenachteiligte Personen
Wie gut sind wir als Gesellschaft auf Krisen vorbereitet? Wie gut sind die sozialen Einrichtungen auf Notlagen vorbereitet? Wissen wir, wo gefährdete Menschen leben und was sie im Notfall benötigen?
Hier erfolgt ein Einstieg mit diesem Blogbeitrag:
Extremwetter als gesellschaftliche Herausforderung
Auch in Deutschland spüren wir den Klimawandel. Die Temperaturen steigen, es gibt immer mehre heiße Tage, d.h. es gibt lange Perioden ohne Regen folgend mit plötzlichen und sehr starken Niederschlägen. Diese Entwicklung wird zukünftig zunehmen - mehr Hitzewellen, Starkregen, Sturzfluten und Überschwemmungen.
Anhand der Wetterkapriolen wie z.B. Starkregen wird deutlich, dass Gefahren allerorts präsent sind. Große Wassermengen führen innerhalb kürzester Zeit zu „Überflutungen“ und wirken sich auf Straßen, Gebäude, Keller und technische Infrastruktur aus.
Hinzu kommen zusätzliche Krisenszenarien: ein großflächiger Stromausfall, eine Störung der Trinkwasserversorgung, Brände, Erdrutsche, Evakuierungen oder Epi- bzw. Pandemien.
Nicht alle Menschen sind in der Lage sich zu versorgen
Das Land Schleswig-Holstein wirbt mit der Kampagne „KommKlar SH“ dafür, dass sich Bürger*innen auf Krisensituationen vorbereiten. Ein Hauptanliegen besteht darin, dass Menschen sich im Ernstfall möglichst 72 Stunden selbst versorgen können. (SIEHE BLOGBEITRAG)
Diese Forderung nach Eigenvorsorge ist sinnvoll – sie hat gleichwohl Grenzen. Eine nicht beantwortete Frage lautet: Was passiert mit Menschen, die Unterstützung benötigen? Was macht ein pflegebedürftiger und immobiler Mensch, der auf ein elektrisches Beatmungsgerät angewiesen ist und der Strom ausfällt?
Oder
Was geschieht, wenn der Aufzug nicht mehr funktioniert und die ältere Dame aus dem 10. Stock ihre Wohnung nicht verlassen kann? Wie erreicht eine Krisen-Warnung tatsächlich ALLE Menschen? Und wie wird sichergestellt, dass ein Pflegeheim auch bei einem länger andauernden Strom- oder Wasserausfall weiterhin funktionsfähig bleibt?
Diese Grenzen der privaten und öffentlichen Vorsorge zeigen, dass Selbsthilfe Strukturen braucht. Es ist immanent wichtig, dass die Bürger*innen sich auf der einen Seite selbständig Informationen besorgen. Auf der anderen Seite besteht die Verpflichtung der Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen an die Öffentlichkeit heranzutreten.
Menschen, die der Hilfe bedürfen benötigen Angehörige, Nachbarschaften, Pflegedienste, soziale Einrichtungen, Kommunen, Rettungsdienste und Katastrophenschutz, die ineinandergreifen.
Viele Bürger*innen sind auf Beistand angewiesen: Alleinlebende ohne nachbarschaftliches oder familiäres Netzwerk, unsere älteren Mitmenschen, finanziell eingeschränkte Bürger*innen, die sich keine entsprechenden Vorsorgemaßnahmen leisten können und/oder Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Verfügbarkeit von Informationen
Eine der größten Herausforderungen im Katastrophenschutz ist, wie Einsatzkräfte schnell erkennen, wo Hilfe am nötigsten gebraucht wird. Genau dafür wurde das Notfallregister geschaffen. Es bietet Privatpersonen sowie sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Belange zu registrieren. Dazu gehören Angaben zur Mobilität, zur Wohnsituation, zu besonderen gesundheitlichen Herausforderungen oder zu stromabhängigen medizinischen Geräten. Denn je besser Einsatzkräfte über besondere Bedarfe informiert sind, desto gezielter kann Unterstützung geplant werden.
Das Notfallregister weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass eine Registrierung keine Garantie oder Verpflichtung der Behörden zur individuellen Hilfe begründet. Die reguläre Eigenvorsorge bleibt daher wichtig. Trotzdem kann eine Registrierung im Ernstfall Leben retten: https://www.notfallregister.eu/
Gleichzeitig spielt der Informationsfluss an die Bevölkerung eine wichtige Rolle – besonders für den Fall, dass die üblichen Kommunikationsmittel ausfallen. In Schleswig-Holstein gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten Notfallinfopunkte, die bei einem Ausfall von Telefon- und Mobilfunknetzen wichtige Anlaufstellen für Information und Hilfe sein sollen. Nach Angaben des Landes existieren bereits rund 1.000 solcher Punkte.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/bevoelkerungsschutz/privatpersonen/_documents/fh_notfallinfopunkte
Soziale Einrichtungen als Teil des Bevölkerungsschutzes
Ein wirksamer Bevölkerungsschutz beginnt lange vor dem eigentlichen Krisenfall. Das gilt insbesondere für soziale Einrichtungen, in denen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf leben oder versorgt werden – etwa Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Hospize, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und medizinische Einrichtungen.
Für sie reicht ein allgemeiner Notfallplan nicht aus. Vielmehr werden mögliche Gefahren am jeweiligen Standort analysiert und besondere Bedarfe berücksichtigt. Zusätzlich gilt es zu klären, wie Versorgung, medizinische Betreuung und Evakuierung sichergestellt werden und welche Abhängigkeiten von Strom, Wasser, Internet, Mobilität und wie wird zusätzliches Personal besorgt. Auch für den Ausfall von Telefon- und Kommunikationsnetzen braucht es verlässliche Alternativen.
Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten klar sind, Kommunikationswege funktionieren und die Zusammenarbeit mit Kommunen, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Ernstfall verlässlich ineinandergreifen. Schleswig-Holstein stärkt hierfür die behördliche Zusammenarbeit und setzt seit 2026 auf ein landesweit einheitliches System für die Bevölkerungsschutzstäbe, um Informationen schneller auszutauschen und Krisen besser zu koordinieren.
Bei all diesen Maßnahmen sollte jedoch ein Grundsatz im Mittelpunkt stehen: Krisenvorsorge darf nicht über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg geplant werden. Bewohner*innen, Angehörige, Mitarbeitende und Selbstvertretungen müssen einbezogen werden, denn sie kennen die individuellen Bedürfnisse und möglichen Herausforderungen häufig am besten. Gute Krisenvorsorge bedeutet deshalb nicht nur, Strukturen und Abläufe für den Ernstfall zu schaffen, sondern sicherzustellen, dass diese auch bei den Menschen ankommen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind.
Vorsorge als gemeinsame Aufgabe
All das zeigt: Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz lässt sich nicht auf einzelne Bürger*innen oder Einrichtungen abgeben. Gleichzeitig ist der Staat nicht in der Lage jede Situation vorherzusehen oder im Krisenfall überall zur selben Zeit helfen.
Eine Gesellschaft zeigt ihre Krisenfestigkeit nicht nur daran, wie schnell sie einen Stromausfall behebt oder Sandsäcke verteilt, sondern vor allem daran, ob auch diejenigen geschützt werden, die es selbst nicht können.
Krisenvorsorge muss deshalb inklusiv gedacht werden. Warnsysteme müssen für möglichst viele Menschen zugänglich sein. Notfallpläne müssen unterschiedliche Unterstützungsbedarfe berücksichtigen. Soziale Einrichtungen müssen in kommunale und regionale Krisenstrukturen eingebunden sein. Und Informationen darüber, wo im Ernstfall besondere Hilfe benötigt wird, müssen schnell verfügbar sein.
Quellen und weiterführende Informationen
• https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
• https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html
• https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/bevoelkerungsschutz